DNA-Sammlung von Welpen ab dem 1. Juni 2014
Das Verfahren zur DNA-Sammlung und DNA-Abstammungsforschung beginnt am 1. Juni.
Das Verfahren ist wie folgt:
Bei Paarungen ab dem 1. Juni ist die DNA-Entnahme obligatorisch. Ist Ihre Hündin vor diesem Zeitpunkt gedeckt, entfällt diese Verpflichtung noch. DNA wird vom Außendienstmitarbeiter des Raad van Beheer (dem Hacker) mittels a entnommen. ein spezielles Wattestäbchen (eine Art Wattestäbchen). Mit diesem Tupfer wird dem Welpen etwas Mundschleimhaut entfernt. Dies geschieht nach dem Chippen und wird bei allen Welpen durchgeführt. Die Tiere dürfen eine halbe Stunde vorher nicht fressen, aber Wasser trinken. DNA kann auch von vorhandenen Elternhunden entnommen werden, da natürlich auch von diesen Hunden ein DNA-Profil bekannt sein muss. in Verbindung mit die Stammbaumforschung. Wenn Sie während des Besuchs des Chippers auch DNA von anderen Hunden entnehmen lassen möchten, teilen Sie ihm dies bitte im Voraus mit.
Wenn bereits ein DNA-Profil Ihres/Ihrer Elternhunde(s) bekannt ist (gemäß ISAG 2006 DNA-Profil), kann dieses verwendet werden, auch wenn dies nicht beim VHL/Certagen-Institut erfasst wurde. Ausländische Deckrüden müssen ein DNA-Profil nach ISAG 2006 Standard haben. Ist dies nicht der Fall, kann ein Tierarzt im Heimatland des Hundes einen Abstrich von der Wangenschleimhaut nehmen. Zunächst muss natürlich die Identität des Männchens überprüft werden. Der Tupfer kann verschickt werden. Ein Tierarzt kann auch DNA von niederländischen Hunden entnehmen. Tupfer sind beim Raad van Beheer erhältlich. Der Züchter ist für die Bereitstellung der DNA-Profile beider Elternhunde verantwortlich.
Der Besitzer der Hunde, von denen DNA entnommen wurde, erhält ein Zertifikat. Die Bescheinigung der Welpen wird dem Züchter zugesandt. Die Kosten pro Hund/Welpe betragen ca. 30 Euro. Die Kosten müssen zusammen mit den Kosten für die Ahnentafel und die Identifizierung bezahlt werden. Wenn die Ahnentafel der Welpen nicht korrekt ist, werden keine Ahnentafeln ausgestellt. Das Zertifikat des DNA-Profils gehört ebenso wie der Stammbaum dem Hund und ist somit Eigentum des Besitzers dieses Hundes. Beim Verkauf des Hundes müssen daher die Ahnentafel und das Zertifikat auf den neuen Besitzer übertragen werden.






